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Jens Matheuszik — 19. Mai 2007, 13:43 Uhr

Ist das eine Anzeige der Blue Man Group oder journalistische Berichterstattung der Ruhr Nachrichten?


Anfang Mai berichtete ich über den (neu) aufgelegten Verhaltenskodex der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). In diesem Kodex wird noch einmal festgehalten, was eigentlich selbstverständlich sein sollte und was man kurz mit „Keine Schleichwerbung!“ zusammenfassen kann.
So sollen auch journalistische Inhalte klar und deutlich von der Werbung abgegrenzt werden – wie gesagt eigentlich selbstverständlich.

Deswegen gab es nicht wenige, die sich darüber amüsierten, nach dem Motto „Müßt Ihr solche Selbstverständlichkeiten denn mit großem Bohei bekannt geben?“. WAZsolls berichtet z.B. dass man als WAZ-Redakteur öfters danach gefragt wurde, ob denn dahingehend in letzter Zeit etwas schief gelaufen sei, dass man das jetzt so groß ‚rausbringen würde.

Doch wie wichtig sowas ist, merkt man an zwei aktuellen Beispielen:

Im Beitrag Audire „Stern“ kritisiert Thomas Knüwer in seinem bekannten Blog Indiskretion Ehrensache eine Audi-Werbestrecke im aktuellen Stern, die nicht als Anzeige gekennzeichnet ist, sondern als „Special“. Ich muß zugeben, dass ich als Stern-Abonnent beim flüchtigen Ãœberblättern das auch nicht als Werbung sondern als eine der üblichen Stern-Fotostrecken angesehen habe.

Doch nicht nur beim Stern gibt es solche Sachen, wo man anscheinend das entlarvende Wort „Werbung“ gerne kaschiert:

Die heutige Samstags-Ausgabe der Ruhr Nachrichten aus dem Verlag Lensing-Wolff hat u.a. folgenden Inhalt:
19/05/2007
Links die Fernsehseite und das Wetter und ein paar deutlich gekennzeichnete Anzeigen, rechts eine auf den ersten Blick zweigeteilte Seite:

Rechts unten ganz klar eine Werbung für die Blue Man Group, auch wenn das Wort „Anzeige“ fehlt.

Dadrüber die halbe Seite sieht jedoch meiner Meinung nach sehr nach redaktionellen Inhalten aus:

Schaut man sich das Foto in groß an, erkennt man, dass der Seitenkopf etwas anders als normal aussieht:
Die blauen Versalien sind mit einem schwarzen Rand versehen und direkt darunter steht in weiß auf blau u.a. „Sonderveröffentlichung“. Die weiteren Beiträge dort sehen jedoch meiner Meinung nach haargenau wie normale Berichte der Ruhr Nachrichten aus. Egal ob nun die Jubel-Zitate links, der Artikel in der Mitte mit Autorenkürzel oder die Art der Präsentation der Internet-Seite, wo man die Ticketes für die Blue Man Group bestellen kann, im Artikel rechts.

Insofern bin ich froh, dass es bei der WAZ diesen Verhaltenskodex gibt.

PS: Disclaimer: Ich blogge derzeit für die WAZ im WAZ-Finalblog über das Finale der Fußball-Bundesliga.


7 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von medienblogger @ 19. Mai 2007, 14:39 Uhr

    Man hätte durchaus oben Anzeige drüber schreiben sollen bzw. müssen, das stimmt. Wäre ich Leser der Ruhr-Nachrichten hätte das Blatt für mich an Glaubwürdigkeit verloren.


  2. (2) Kommentar von vollepulle @ 19. Mai 2007, 18:11 Uhr

    Habe sie doch schon. siehe Münster…


  3. (3) Kommentar von Jens @ 19. Mai 2007, 18:23 Uhr

    @medienblogger:
    „Sonderveröffentlichung“ klingt auch nach Extrablatt oder sowas. Das macht das meiner Meinung nach noch schlimmer.

    @vollepulle:
    Ich denke viele RN-Leser haben das gar nicht mitbekommen.


  4. (4) Kommentar von medienblogger @ 19. Mai 2007, 18:51 Uhr

    Ja, stimmt Sonderveröffentlich klingt nach Extrablatt, aber ich glaube, das ist gar nicht so ungebräuchlich. Naja jedenfalls Anzeigen im redaktionellen Layout immer so eine Sache, weil ja damit gezielt der Eindruck erweckt wird, dass es sich um einen redaktionellen Beitrag handelt. Wer sowas macht, dem nehme ich auch keine journalistische Qualität ab.


  5. (5) Kommentar von Mimi @ 21. Mai 2007, 20:07 Uhr

    Hm, aber das alles ist doch jetzt nichts Neues. Das wird von allen TZ-Titeln seit Jahrzehnten so gehandhabt. M.E. ist die Kennzeichnungspflicht hier ordnungsgemäß gegeben und zwar durch das absolut gängige Wort „Sonderveröffentlichung“. Ich seh hier nicht das Problem…


  6. (6) Kommentar von Jens @ 21. Mai 2007, 22:24 Uhr

    @Mimi:
    Es gibt da so ’ne Tageszeitung, die ich abonniert habe, und die haben ’nen Kodex. Da steht drin:

    Werbebotschaften dürfen nicht in einer Aufmachung (Schriftart und Typographie) präsentiert werden, die für redaktionelle Beiträge üblich ist.

    Sprich: Eine solche Werbung, auch wenn sie euphemistisch als „Sonderveröffentlichung“ tituliert wird, dürfte es eigentlich bei der WAZ nicht geben.

    Ich kann mich an sowas bei der WAZ auch nicht erinnern.

    Oder interpretiere ich den Kodex falsch?


  7. (7) Kommentar von Mimi @ 23. Mai 2007, 09:00 Uhr

    Solche Sonderveröffentlichungen hat es bei der WAZ auch schon zig mal gegeben. Ehrlich. Manchmal sind diese halt ein bissl grenzwertig oder auch nicht gern gesehen, wenn sie (häufig bei PR-Texten der Fall) im „Look and feel“ der Zeitung erscheinen. Denn hier sollte, wie du richtig sagst, für den Leser immer klar erkennbar sein, was Werbung und was redaktioneller Bestandteil ist. Für diese Fälle gibt es eben die besagte Kennzeichnungspflicht, die die Platzierung des Wortes „Sonderveröffentlichung“ oder „Anzeige“ in einer bestimmten Schriftgröße vorschreibt.


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