Vom Umbau des Rechtsstaats in einen Präventionsstaat: Der große Rüssel
Einen sehr schönen Artikel von Heribert Prantl, der von Gerhard Schröder mal als „3. Senat des Bundesverfassungsgerichtes“ bezeichnet wurde, konnte ich heute in der Süddeutschen Zeitung lesen.
In dem Artikel Vom Umbau des Rechtsstaats in einen Präventionsstaat: Der große Rüssel greift er die vergangenen, die gerade beschlossenen und die geplanten Änderungen im Bereich der Innen- bzw. Sicherheitspolitik auf, ob nun Lauschangriff, Online-Durchsuchungen oder Vorratsdatenspeicherung:
„Innenminister Schäuble hat geschafft, was seinen Vorgängern nie gelungen war: Eine Grundsatzdiskussion über die Veränderungen des Rechtssystems in Deutschland. Werden seine Pläne umgesetzt, wird jeder Bürger wird zum Ausländer im eigenen Land.“
So schreibt Prantl in dem ausführlichen Artikel, dass die Bürger bisher die ganzen Einzelmaßnahmen akzeptiert haben, weil der Staat suggerierte, dass diese Regelungen notwendig seien und weil der Bürger noch hoffte, dass im Zweifelsfall die höchsten Gerichte hierzulande etwaigen zu forschen Plänen einen Riegel vorsetzen würden. Doch dem ist leider nicht so:
„Immer dann, wenn die Richter wieder am Zug sind, ist der Ausbau des Präventionsstaats schon um drei Stockwerke weiter.
Diesen Ausbau haben sich die Bürger bisher aus zwei Gründen gefallen lassen: Erstens weil der Staat die Angst vor der Gefahr immer wieder forciert („erhöhte Bedrohungssituation“) und deshalb alles Billigung findet, was angeblich die Gefahr entschärft. Und zweitens glauben die Menschen daran, dass Karlsruhe es im Not- und Ãœbertreibungsfall schon wieder richten wird. Das aber funktioniert nicht mehr.
Am Streit um den Lauschangriff zeigt sich das sehr deutlich: Das höchste Gericht hat ihn im Jahr 2004 in einer fulminanten Entscheidung eingeschränkt, weil die Menschenwürde es verbiete, intimste Gespräche zu belauschen. Die Sicherheitspolitiker halten das Urteil für unpraktikabel – also wollen sie das Grundgesetz noch einmal ändern. Eine Änderung, welche die Menschenwürde oder das Rechtsstaatsprinzip im Kern berührt, ist aber unzulässig. So steht es in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz. Kümmert das noch jemanden?“
Der Artikel ist wirklich lesenswert – vor allem auch für alle Politiker, die über entsprechende Änderungen im Gesetzesbereich nachdenken, vor allem wenn gerade mal wieder ein Gericht eine gesetzliche Regelung gekippt bzw. hinterfragt hat.
PS: Via fixmbr habe ich erfahren, dass es den Artikel auch online gibt – was insofern gut ist, als dass jeder den Artikel lesen kann.
PPS: Der Artikel taucht im Feuilleton auf – hätte aber meiner Meinung nach ruhig in den Hauptteil gehört.