WordPress 2.0.9 (endlich!) installiert und neues Impressum gemäß Telemediengesetz eingebaut
Da schreibe ich die ganze Zeit etwas von wichtigen Updates für WordPress (2.1.1), überlege das Für und Wider von WordPress und ob man die Blog-Software wechseln sollte oder nicht und selber … selber habe ich bei den von mir administrativ betreuten WordPress-Blogs Pottblog und Revier-Derby immer noch die alte Version 2.0.7 in Betrieb (gehabt). 2.0.7 habe ich zwischendurch mal kurz installiert, das war noch nicht mal eine Meldung (wie beim Update auf 2.0.6) wert, weil eigentlich nichts essentiell wichtiges geändert wurde.
Außerdem habe ich jeweils das Impressum an die neue Rechtslage (siehe Neues Telemediengesetz (TMG): Entwarnung für Blogs?) angepasst – oder es zumindestens versucht. Man weiß ja bei solchen Themen nie, was richtig und notwendig ist.
So hat z.B. der Gesetzgeber ausdrücklich im Telemediengesetz (TMG) geregelt, daß ein Impressum nur für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ notwendig ist.
Sprich: Die ganz private eigene Internet-Seite müßte eigentlich daher auf ein Impressum verzichten können. Im § 55 des neuen Rundfunkstaatsvertrages (RfStV; der eigentlich gar nichts mit den Telemedien zu tun haben sollte, dennoch dort einiges dazu regelt) heißt es jedoch, daß Telemedien-Angebote, „die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“, ein Impressum benötigen. Da die Begriffe persönlich/familiär sehr eng ausgelegt werden (können), sollte man es also doch lieber beim Impressum belassen.
Außerdem (und das wird jetzt gerade für Blogs wichtig) gilt gemäß des RfStV, daß die Betreiber von journalistisch-gestalteten Angeboten ein Impressum benötigen und auch einen inhaltlich Verantwortlichen mit Name und Anschrift zu nennen haben – hier wird also die Impressumspflicht, die dank TMG unter Umständen wegfällt, hintenrum durch den RfStV wieder eingeführt.
Insofern verbleibt es daher hier auch bei den üblichen Angaben im Impressum.
Hallo, kann bitte mal einer auf meiner Seite http://www.kaiflockenhaus.de mal jemand in mein Impressum gehen und mir mitteilen, ob ich nun nach dem neuen Gesetz irgendwas verändern muss??
Vielen Dank im Voraus.
Da bin ich ganz anderer Meinung. Will man sein Recht auf „Informationelle Selbstbestimmung“ nutzen, so sollte man auf ein Impressum mit Namen und Anschrift verzichten. Email-Kontaktierung und Erreichbarkeit über den Provider oder die Domainregistrierung muss reichen. Dann erscheinen auch Inhalte des privaten Blogs nicht, wenn nach jemandem aus beruflichen Gründen gegoogelt wird.
Man sollte $55 deshalb gerade sehr weit auslegen und dafür eintreten, dass die bisherige Praxis weiter möglich ist. Am besten wäre, Impressums in Blogs grundsätzlich einfach wegzulassen (aber EMail muss natürlich sein), damit man sich erst gar nicht an eine unklare Rechtspraxis gewöhnt.
Wird erstmal ein fehlendes Impressum gerichtlich verfolgt, ist es schnell aus mit dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung!
@Kai:
Da solltest Du einen Rechtsanwalt fragen…
@Brainbomb:
Grundsätzlich sehe ich das ja ähnlich wie Du, aber ich hätte zu viel Angst vor Abmahnungen und dergleichen, wenn man auf ein Impressum verzichtet.