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Jens Matheuszik — 22. Februar 2007, 16:45 Uhr

Heise Newsticker korrigiert Meldung in Sachen Telemediengesetz


Vor kurzem fragte ich in diesem Beitrag, ob es i.S. Telemediengesetz Entwarnung für Blogs geben könnte. Aufgrund einer heise newsticker-Meldung (hier bzw. die damalige Variante aus dem Google Cache) kam es nämlich zu einigen Aufregungen in der Blogosphäre.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr stellte jedoch auf der extra eingerichteten Seite 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz (TMG) klar, daß sich bezüglich des Datenschutzes nichts geändert hat. Die Klarstellung erfreut diverse Blogger im Lande, wie man u.a. hier bei Robert lesen kann.

Mich freut noch mehr, daß meine entsprechende eMail an die c’t eventuell etwas bewirkt hat – denn wie man hier – leider nur als angemeldeter Xing-Nutzer – lesen kann, sieht man das bei Heise jetzt auch anders und die oben erwähnte Newsticker-Meldung hat inzwischen einen Zusatz erhalten:

[Update]:
Zumindest die Ansicht, die Einführung des Telemediengesetzes habe eine Änderung der Rechtslage bezüglich von Informationspflichten im Bereich des Datenschutzes mit sich gebracht, ist falsch. Tatsächlich hat der Gesetzgeber die bisher bestehenden Pflichten in das neue Gesetz übernommen. Wer also bereits eine dem bisherigen Stand entsprechende Datenschutzerklärung auf seiner Website bereithält, braucht keine Änderungen vorzunehmen. Wer eine solche Erklärung allerdings bislang nicht vorgesehen hat, sollte spätestens jetzt nach Verabschiedung des Telemediengesetzes die notwendigen Maßnahmen ergreifen.“

Ich weiß jetzt nicht, ob es an meiner eMail lag, das das geändert wurde (oder aber an dem Diskussionsfaden bei Xing) – aber falls doch, freut es mich, und es zeigt, daß wenn man mal Verbesserungs- bzw. Korrekturvorschläge hat, diese auch den entsprechenden Stellen mitteilen sollte. Denn nur dann kann man das so ändern, daß alle etwas davon haben.


1 Kommentar »

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  1. (1) Kommentar von Rayson @ 23. Februar 2007, 01:31 Uhr

    So ganz hilfreich erscheint mir die „Klarstellung“ bei Heise immer noch nicht. Liegt dort der Schwerpunkt auf der Feststellung, dass keine *neuen* Pflichten für eine Datenschutzerklärung vorlägen (sprich: man hätte schon immer eine solche auf seiner Website haben müssen), legt RA Dr. Bahr auch unmissverständlich nahe, dass für die Mehrzahl der Anbieter eine solche wahrscheinlich überhaupt nicht notwendig ist.


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