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Jens Matheuszik — 19. Februar 2007, 09:13 Uhr

Neues Telemediengesetz (TMG): Entwarnung für Blogs?


(gefunden bei WebNobbi)

Vom neuen Telemediengesetz (TMG) hatte ich schon so einiges gelesen, so z.B. auch bei den Web-Junkies und bei Robert Basic.

Basierend auf dieser heise-Meldung (die einen juristischen Artikel zitiert) wurde bekannt, daß auf Betreiber von Webseiten (und damit sind natürlich auch Blogger und ihre Blogs gemeint) neue datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten sind.

Schon ab März 2007 soll das neue TMG die bisher maßgeblichen Gesetze, als da wären das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ersetzen. Der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) wird entsprechend angepasst. Kein Wunder, daß da in der Blogosphäre die Aufregung groß war.

Doch zum größten Teil kann man nun anscheinend „Entwarnung“ geben:

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr (Kanzlei-Seite), der sich auf den Bereich der neuen Medien wie das Internet spezialisiert hat, präsentiert mit 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz (TMG) eine spezielle Ãœbersicht und informiert über die Änderungen (z.B. in Sachen Spam-Mails und Auskunftsverpflichtungen) bzw. eben die „nicht“-Änderungen, wie z.B. die nicht geänderten Datenschutz-Verpflichtungen.

Ich zitiere dazu die Seite (Punkt 10) entsprechend:

Dort [in der oben verlinkten heise-Meldung] wird, unter Hinweis auf die Verlinkung eines juristischen Artikels, die Behauptung aufgestellt, das TMG stelle für Telemedien-Betreiber neue datenschutzrechtliche Pflichten auf. Insbesondere müsse der Betreiber den Surfer vorab über die Nutzung und Speicherung bestimmter Daten informieren. Der Artikel geht sogar soweit, dass er eine „neue Abmahnahnwelle befürchtet.“

Sowohl der Heise-Artikel als auch der dort verlinkte juristische Artikel kann nur als grundlegend falsch bezeichnet werden. Mit dem TMG gibt es KEINE NEUEN datenschutzrechtlichen Pflichten. Insbesondere gibt es KEINE NEUEN Belehrungspflichten.

Denn: Durch die Gesetzesreform hat sich in diesem Bereich absolut nichts verändert. Dies zeigt auch ein Blick in die Gesetzesbegründung, wo es wörtlich heißt:

„Die §§ 11 bis 15 TMG enthalten die Datenschutz-Bestimmungen des TDDSG und des MDStV, die bis auf folgende Maßgaben – abgesehen von erforderlichen redaktionellen Anpassungen – unverändert übernommen werden:
[…]


Also, um es noch einmal deutlich zu sagen: Durch das TMG sind KEINERLEI NEUEN datenschutzrechtlichen Verpflichtungen aufgestellt worden. In diesem Bereich bleibt alles beim alten.
Einzige Ausnahme: Die Auskunftspflicht gegenüber dem Geschädigten […]

Das klingt dann schon mal beruhigend – vor allem weil auch die Gegenüberstellung der bisherigen Gesetze mit dem neuen TMG das ganze anschaulich verdeutlicht – wenn einem die Gesetzesbegründung mit dem definitven Wort „unverändert“ eh noch nicht ausreicht. Faszinierend jedoch, was weiter dort steht:

Im übrigen: Der Autor des von Heise verlinkten juristischen Artikels [auf den sich heise bezog] wurde mehrfach über diesen Umstand informiert. Er zog es aber lieber vor, die richtigstellenden Kommentare zu löschen als seinen Artikel zu verbessern.

Somit wären wir wieder beim üblichen „Problem“ in Deutschland, was ungefähr so lautet: Ein Gesetz, zwei Anwälte, drei Meinugen.

Nichtsdestotrotz scheint diese Übersichtsseite zum neuen Telemediengesetz einige Fragen zu klären und beruhigt zumindestens mich ein wenig. Wie der oben erwähnte WebNobbi an anderer Stelle schon schrieb:

„Vermutlich ist nur die Bezeichung in den Impressümmern zu ändern in TMG (Telemediengesetz), da es die anderen ersetzen wird.“


3 Kommentare »

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  1. (1) Trackback von Pottblog @ 22. Februar 2007, 16:45 Uhr

    Heise Newsticker korrigiert Meldung in Sachen Telemediengesetz…

    Vor kurzem fragte ich in diesem Beitrag, ob es i.S. Telemediengesetz Entwarnung für Blogs geben könnte. Aufgrund einer heise newsticker-Meldung (hier bzw. die damalige Variante aus dem Google Cache) kam es nämlich zu einigen Aufregungen …


  2. (2) Kommentar von Alex @ 6. März 2007, 17:11 Uhr

    Dies gilt doch nur für Inhalte, die bei einem in Deutschland ansässigen Provider veröffentlicht werden, oder?


  3. (3) Kommentar von Jens @ 6. März 2007, 19:37 Uhr

    @Alex:
    Nö, ich denke das wird sich auf alle Angebote beziehen, die auch in Deutschland erreichbar sind.


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