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Jens Matheuszik — 5. Februar 2007, 16:43 Uhr

Online-Durchsuchung des PCs nicht erlaubt (noch nicht)


Wie der heise newsticker berichtet, ist das heimliche Durchsuchen eines PCs durch die Strafverfolgungsbehörden nicht legal. So entschied jedenfalls heute der Bundesgerichtshof (BGH).

Was macht ein Politiker wie Wolfgang Schäuble (CDU), wenn von ihm geforderte Verfahrensschritte nach der aktuellen Gesetzeslage nicht erlaubt sind?
Richtig, er versucht das Gesetz zu ändern – so berichtet es der heise newsticker wenig später. Die Pressemitteilung war wahrscheinlich schon vorab geschrieben…

Der BGH hat jedoch in seinem Urteil nur festgestellt, daß die heimliche Online-Durchsuchung nicht mit den Regeln der Strafprozessordnung übereinstimmt. Ob das ganze überhaupt verfassungsgemäß ist, wurde nicht entschieden. Insofern ist auch der NRW-Trojaner, der auf NRW-PCs heimlich eingesetzt werden soll nicht per se verboten. Aber entsprechende Verfassungsbeschwerden gegen dieses Ãœberwachungsmittel, welches ein liberaler Innenminister der Bürgerrechtspartei FDP auf den Weg gebracht…

Zum Thema findet man im lawblog zwei Artikel – gerade der letztere ist aufgrund seines Verweis diesen Artikel der Süddeutschen Zeitung interessant.


1 Kommentar »

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  1. (1) Kommentar von Briefeschreiber @ 5. Februar 2007, 23:11 Uhr

    erinnert sich in diesem land eigentlich noch jemand daran, wie empört man nach dem fall der mauer über die stasi war?

    noch heute wird deren archiv durchkramt um auch ja jede einzelne ddr-staatliche-missetat aufzudecken und irgenwelche rentner, kurz vorm abkratzen, nochmal in den knast zu jagen. -.-

    im vergleich zu der datenerhebung, die wir hier gerade anleiern, is die stasi nicht mal vorschule.

    es ist ja nun nicht gerade so, dass wir im internet von einer sicherern kommunikation reden…

    n bissel pech und ungeschickter umgang mit dem internet und irgend nen psychopath kann alles mit dem pc anderer leute machen auf die es dann auch wieder zurückfallen kann… und dann steht der bürger in der pflicht, sich selbst zu entlasten.

    der spaß zieht sich dann irgendwann dahin durch, dass ich bei youtube n video online stelle… n musikstückn paar sekunden zu lang ist und ich kurzerhand die abmahnung der musikindustrie reingeballert bekomme. das läuft dann wie vor nem halben jahr… über ne software die nur noch standardisierre anschreiben mit der entsprechenden ip-adresse an die staatsanwaltschaft sendet.

    seit tollcollect funzt, ist die pkw-maut und gprs-basierte geschwindigkeitskontrolle ja auch bereits näher gerückt und an diversen bahnhöfen laufen pilotprojekt mit gesichtserkennungssoftware.

    in einem kann man zumindest noch froh sein… die behörden scheinen es auch mit den selbstauferlegten regeln sehr ernst zu nehmen… fragt sich nur, wie weit die politik (und damit meine ich alle parteien) sich ihre regeln noch aufweichen und die für den bürger geltenden regeln verschärfen.

    wir reden hier ja leider nicht mal mehr über utopien und angstvolle fantasien… wie vor 10-15 oder 20 jahren.

    den vorwand halte ich jedenfalls für quatsch… auf die server, über die terroristen und ähnliches gesocks kommunizieren, hat die polizei absolut gar keinen zugriff. die daten werden auch nicht einfach mal so eben auf der platte rumliegen… zumindest wird dies selten der fall sein. solche leute stellen sich da kurzerhand drauf ein und fertig.

    sinnvoller wäre es die internationale kommunikation der staaten dahingehend zu verbessern und vor allem mal zusammenzuarbeiten und rechtsgrundlagen zu standardisieren. etc.

    aber auf dem weg von uns gegangenen weg, wird der bürger mal wieder etwas gegängelt und die industrie hat mehr zugriff auf dessen schaffen im internet…. wohl auch in der verweigerten erkenntnis, dass viele trends und verkäufe aus kostenlosen konsum entstanden sind.

    müsste eine der ältesten kaufmannsregeln sein…. dass man für den kunden und nicht gegen den kunden handelt… außer man gedenkt nur einmal mit dem kunden zu handeln.

    ups, is das lang -.-


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