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Jens Matheuszik — 14. Oktober 2006, 22:37 Uhr

Nachsendeauftrag 2000: kostenlos, klappte. Nachsendeauftrag 2006: kostet knapp 15,- Euro, klappt nicht wirklich





Ende September berichtete ich von der „zickenden“ Post, die den Nachsendeauftrag aufgrund einer Regulierungsentscheidung im Preis deutlich verteuerte: Von 0 auf 14,80 Euro.

In den Kommentaren wurde jedoch angemerkt, daß der Service jetzt auch besser geworden wäre.

Leider nicht bei mir. Obwohl ich noch nicht in Bochum wohne habe ich einfach mal den Nachsendeauftrag schon bestellt, denn ich bin eh fast täglich in der Wohnung und kann meine Post auch dort empfangen. Da bekomme ich sie sogar eher als in Olfen – denn der Weg von der Arbeit zur neuen Wohnung ist deutlich kürzer als zur alten wo die Post wartet.

Während der gratis Nachsendeauftrag aus dem Jahr 2000 an sich ohne Probleme funktionierte, ist der jetzt aktuelle Nachsendeauftrag (für den ich jetzt Geld bezahle) mit einigen Problemen „ausgestattet“.

Wobei ich zugeben muß, daß es sich bei mir sicherlich nicht um einen „Standardfall“ handelt, denn in Olfen bekomme ich die Post in das familiäre Postfach. Jedoch kann man beim Online-Formular der elektronischen Postfiliale neben der normalen Adresse auch ein Postfach angeben. Das habe ich natürlich auch gemacht, denn als Postfach-Kunde soll man folgendes machen (siehe diese Infos und die AGB):

„Der Kunde sorgt dafür, dass die an ihn gerichteten Sendungen mit der Postfach-Anschrift versehen sind.“

Ich hab mich daran auch gehalten – ein Großteil der Korrespondenz wird ordentlich an die Postfach-Adresse adressiert. Dementsprechend fand ich es auch gut, daß man im Online-Formular nicht nur die eigentliche Anschrift, sondern auch das Postfach angeben konnte.

Das hat jedoch nicht geklappt. Man sprach mich kürzlich in Olfen bei der Post darauf an, daß mein Nachsendeauftrag fehlerhaft wäre, da die eigentliche Anschrift fehlen würde. Ich sagte dazu, daß ich die auch zusätzlich (bzw. zu erst) angegeben hätte und ein nachträglicher Blick in die Auftragsbestätigung bestätigte mir das. Dennoch wurden einige Briefe nicht richtig zugestellt.

Das wäre ja nicht sooo schlimm – aber inzwischen habe ich schon drei Zeitschriften, die ich abonniert habe, nicht bekommen. Normalerweise hat das mit meinem Nachsendeauftrag nichts zu tun. Denn solche Pressepost ist davon ausgenommen. Dennoch bekomme ich diese weder in Olfen noch in Bochum.

Meine Vermutung ist jetzt, daß diese Pressepost in Olfen ankommt (weil diese Adresse den Verlagen noch bekannt ist), dann den abziehbaren „Ich will die Post jetzt in Bochum“-Aufkleber bekommt und auf dem Weg nach Bochum verschütt geht – weil ja mit dem Nachsendeauftrag keine Zeitschriften versandt werden.

Nebenbei fällt mir auf, daß ich auch noch auf ein Päckchen warte, dessen Versandbestätigung vom 9. Oktober 2006 datiert. Da auch Päckchen vom Nachsendeauftrag ausgeschlossen sind (jedenfalls von meinem – man kann das meines Wissens kostenpflichtig dazubuchen), vermute ich auch hier mal einen Verlust.

Ich glaub ich werde mal Montag mit der Post telefonieren müssen. :(


2 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Christian Wendt @ 23. April 2008, 16:27 Uhr

    Hier die Stellung der Post zum leidigen Thema Nachsendeauftrag:
    Sehr geehrter Herr Wendt,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Früher waren alle Kosten für die Nachsendung von Briefen im Porto enthalten. Deshalb konnten wir unseren Kunden den Nachsendeservice kostenlos zur Verfügung stellen. Am 01.01.2003 haben wir die Briefpreise gesenkt. Deshalb berechnen wir die Kosten für die Nachsendung nunmehr gesondert – wie in den meisten europäischen Nachbarländern auch. Die Nachsendung seiner Briefe bezahlt also nur derjenige, der diesen Service auch in Anspruch nimmt.

    Hier ein wichtiger Hinweis: Bei der Nachsendung ins Ausland erhebt die ausliefernden Postverwaltung möglicherweise ein zusätzliches Entgelt für den Transport innerhalb des Bestimmungslandes. Darüber hinaus wird eventuell ein zusätzliches Einziehungsentgelt erhoben. Ob und in welcher Höhe das errechnete Nach- sowie das Einziehungsentgelt überhaupt gezahlt werden müssen, entscheidet allerdings die Postverwaltung des jeweiligen Ziellandes. Aus diesem Grund können wir Ihnen leider keine verbindlichen Preise nennen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erläuterungen die Hintergründe für unsere Verfahrensweise deutlich machen konnten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Hofmann
    Kundenservice BRIEF

    Deutsche Post AG
    Deutschland


  2. (2) Kommentar von Rubicon @ 7. März 2009, 13:57 Uhr

    Das Problem mit den Zeitschriften beim Umzug ist mir genauso passiert. Ich habe gar keinen Nachsendeantrag gestellt und auch den Namen am alten Briefkasten belassen. Trotzdem weigert sich die Post, die Zeitschriften an die alte Adresse zuzustellen. Ich kann mir das nur so erklären, daß die Post einem heimlich auf dem Einwohnermeldeamt hinterherspioniert – um einem dann absichtlich schlechteren Service bieten zu können.


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