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Jens Matheuszik — 6. Oktober 2006, 18:30 Uhr

Beliebtes Blog allesaussersport.de derzeit geschlossen


Leicht entsetzt las ich die Meldung (Alles hat ein Ende) … nur die Wurst hat zwei bei allesaussersport.de:

Dies war vorerst mein letzter Screensport- und allesaussersport-Eintrag. Ich werde das Blog leider für mehrere Wochen bzw. Monate oder auch für immer schließen müssen.

Ich hatte es in den Kommentaren oder den letzten Screensport-Einträgen schon angedeutet: ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Ich dachte ich hätte hinreichend abgecheckt dass es in Sachen TV-Versorgung keine Probleme geben würde. Kabel Deutschland-Anschluß war da, Lt KDG-Website können auch Digitalprogramme ins Haus eingespeist werden. Maklerin und Vormieter versicherten mir, das Kabelfernsehen funktionieren würde und so schlecht konnte der Altbau nicht sein, wenn sich das örtliche TK-Unternehmen sogar in der Lage sieht, mir in zwei Wochen ADSL2 mit 16Mbit zu liefern.

Falsch gedacht.
[…]

Um den Rest abzukürzen:
Kabel analog geht nicht vernünftig, Kabel digital erst recht nicht, Satelliten-Empfang wird verboten, er hat keinen Bock auf irgendwelche Auseinandersetzungen bzgl. Satelliten-Empfang und die Eigentümergemeinschaft interessiert sich nicht die Bohne für die Kabelproblematik dort.

Das ist nicht nur insofern bedauerlich, als daß Kai jetzt diverse TV-Programme nicht mehr empfangen kann, sondern auch und gerade weil sein Blog für alle Begeisterten in Sachen Sport im TV (dabei geht es bei weitem nicht nur um Fußball) eine der ersten Anlaufadressen im Netz war. Hier erfuhr man quasi über alle im TV angesetzten Sportübertragen – und das in einer Güte, die ihresgleichen suchte. Diesen Service, der stundenlanges Arbeiten pro Woche erforderte, wird es jetzt erstmal nicht mehr geben – kein Wunder, was will man sich auch die Mühe machen über irgendwelche Sportereignisse im TV zu berichten, wenn man sie selber (obwohl man großes Interesse hat) nicht sehen kann.

Insofern ist die Entscheidung leider nur konsequent – aber auch zu bedauern. Ich selber habe allesaussersport.de immer sehr gerne gelesen und auch dort regelmäßig kommentiert und mitdiskutiert. Wenn dieses Angebot wegfällt ist dies wirklich ein Verlust.

Vielleicht klappt es ja doch noch mit dem TV-Empfang demnächst, denn die Rechtsposition sieht gar nicht mal so schlecht aus, wenn man sich diese Seite von digitalfernsehen.de anschaut:

„Der Individualempfang von Programmen, die über Satellitensysteme abgestrahlt werden, ist durch die in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) und Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) niedergelegte Informationsfreiheit geschützt.
[…]
Empfang im Mehrfamilienhaus
Besteht keine Gemeinschaftsversorgung durch Breitbandkabelanschluss oder Satellitenempfangsanlage, so hat der Mieter einen Anspruch auf Duldung der individuell installierten Parabolantenne durch den Vermieter.
Ist ein Kabelanschluß gegeben oder ist die Wohnanlage mit einer Gemeinschaftsparabolantenne versorgt, besteht aber dennoch der Wunsch nach zusätzlichen Satellitenprogrammen, satellitengestützter neuer Multimedia- und Internetdiensten, so ist zwischen dem Eigentümerinteresse des Vermieters und dem Kommunikations- und Informationsinteresse des Mieters abzuwägen. Als besondere Informationsinteressen mit Vorrang der Mieter- vor den Vermieterinteressen werden anerkannt, dass Ausländer Programme aus ihrer Heimat empfangen wollen und ganz allgemein dass berufliche oder andere rechtlich schützenswerte Ziele verfolgt werden, die sich vom typischen Durchschnittsfall unterscheiden (Journalisten, Hobby-DXer etc.). Auch das schützenswerte Interesse eines Mieters an digitalen Programmdiensten, interaktiver Kommunikation außerhalb des reinen Rundfunks, wird darunter fallen können.

Empfang in Eigentumswohnanlagen
Nach dem Grundsatz der Zustimmung der Gemeinschaft nach § 22 WEG müssen alle Wohnungseigentümer der individuellen Installation einer Parabolantenne im Gemeinschaftseigentumsbereich zustimmen. Die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer ist dann unerheblich, wenn die Informationsinteressen des Antennenbetreibers Vorrang genießen. Das BVerfG hat hierzu 1995 die schon vorher bestehende Rechtsprechung im Bereich des Mietrechts auch auf das WEG-Recht erstreckt.
[…]

PS: Kai hat drum gebeten, keine Mails zu erhalten (Dankes- bzw. „Kondolenz“-Mails). Ich hab jetzt etwas gehadert mit diesem Blogeintrag. Normalerweise hätte ich ihn per Mail dazu befragt, aber das geht dann nicht wirklich. Da man jedoch diesen Blogeintrag eigentlich nur „aktiv“ lesen kann, wenn man ihn lesen will, geht das hoffentlich in Ordnung – und vielleicht hilft ja ihm (oder anderen Leuten) der obige Link bzgl. der Rechtmäßigkeit einer Satelliten-Anlage.


1 Kommentar »

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  1. (1) Kommentar von b.a.r.c.a @ 8. Oktober 2006, 22:17 Uhr

    Kai, du fehlst uns…!!! *schnief*


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