Verfassungsbeschwerde wegen GEZ-Gebühren für PCs
Über die Kommentare in diesem Beitrag des law blog bin ich auf die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler aufmerksam geworden.
Diese Initiative hat eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, denn nach der aktuellen Rechtslage (vielen Dank liebe Landespolitiker!) muß man ab dem 01.01.2007 auch Rundfunkgebühren für PCs mit Internet-Zugang zahlen.
Warum? Weil man ja via Internet auch Angebote von ARD (bzw. den diversen Rundfunkanstalten wie dem WDR) und ZDF empfangen kann. Daß jetzt aber z.B. deren Streams oftmals deutlich in der Zuhörer- bzw. Zuschauerzahl limitiert sind ist da natürlich nur nebensächlich.
Für mich als Privatperson ändert diese Entscheidung erstmal nichts, aber jeder der beruflich bzw. als Selbständiger einen PC nutzt wird davon betroffen sein. So schreibt die Reader’s Edition hierzu:
„Von der Gebührenerweiterung betroffen wären zunächst sind Selbstständige und Freiberufler, die bisher keine Fernseher in ihren Büros und Arbeitszimmern hatten. Auch Lehrer, Richter und Journalisten, die ihren PC zuhause teilweise beruflich nutzen, sollen zur Kasse gebeten werden – unabhängig davon, ob sie bereits ein Fernsehgerät haben.“
Auch die Besitzer von Diensthandys (die internet-fähig sind) müßten eigentlich ab dem 01.01.2007 GEZ-Gebühren zahlen. Weitere Details gibt es z.B. in diesem Telepolis-Artikel.
Da ich das ganze für nicht wirklich toll halte finde ich diese Verfassungsbeschwerde gut und hoffe auf einen Erfolg!
PS: Gegen die GEZ-Gebühren an sich habe ich nicht unbedingt was – ich finde es gut, wenn Sendungen wie diese hier unterstützt werden…
CDU-Basis gegen GEZ-Gebühren für PCs…
Ich bin eigentlich relativ unverdächtig, Pläne der CDU sofort gut zu finden oder gar zu unterstützen und dafür zu werben.
Klar, es gibt immer wieder Positionen der CDU die ich nicht unbedingt schlecht finde – aber im großen und…