Search:

Werbung:

Google+:

Archiv:


Jens Matheuszik — 16. Februar 2006, 19:05 Uhr

Was ist ein überwiegendes, berechtigtes Interesse?


An sich habe ich mit Paragraphen & Co. schon im Büro genug zu tun, aber jetzt muss ich aus folgendem schlau werden:

§ 7. Überlassung an nichtwohnberechtigte Personen
(1) Die zuständige Stelle kann den Verfügungsberechtigten von den Bindungen nach § 4 oder § 6 freistellen, soweit

1. nach den örtlichen wohnungwirtschaftlichen Verhältnissen ein öffentliches Interesse an den Bindungen nicht mehr besteht oder

2. ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Verfügungsberechtigten oder eines Dritten an der Freistellung besteht
Quelle: http://www.wowi.de/info/gesetze/wohnungsbindungsgesetz/wobindg07.htm

Natürlich habe ich (als Dritter) ein berechtigtes Interesse – ich will ja ggf. diese eine Wohnung kaufen, aber da diese Wohnung an und für sich nur für Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) gedacht ist, muss man ggf. eine solche Freistellung nach § 7 des Wohnungsbindungsgesetzes beantragen.
Jedenfalls wenn man – so wie ich – die Kriterien für den WBS nicht erfüllt. Wobei ich mich dann frage, wie man sich dann die Wohnung leisten soll… denn günstig ist das Angebot wirklich nicht.


Kein Kommentar »

RSS feed for comments on this post. TrackBack URI.

No comments yet.

Leave a comment

Line and paragraph breaks automatic, e-mail address never displayed, HTML allowed: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Mit dem Absenden eines Kommentars wird akzeptiert, dass der angegebene Name, die eMail-Adresse und die derzeit aktuelle IP-Adresse Ihres Internetanschlusses zusammen mit dem Kommentar gespeichert wird. Weiteres hierzu in den entsprechenden Datenschutzhinweisen.