Hat Angela Merkel ein Problem mit dem Grundgesetz?
Zuerst berichtete ecofreak darüber, die SPD in NRW hat’s aufgegriffen und auch bei stoppt-merkel.de findet sich etwas dazu:
Folgendes sagte Angela Merkel, Bundesvorsitzende der CDU und CDU/CSU-Kanzlerkandidatin am 16. Juni 2005, anlässlich der Festveranstaltung 60 Jahre CDU:
„Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“
Angela Merkel am 16. Juni 2005 (siehe hier)
Alle drei oben genannten Blogs reagieren daraufhin mit folgendem Zitat
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
und widerlegen damit Merkels Aussage.
stoppt-merkel.de vermutet jedoch keinen Widerspruch, sondern argwöhnt vielmehr, dass Angela Merkel das Grundgesetz ändern will – diese Befürchtung kann man jedoch zerstreuen, denn es gibt schließlich die „Ewigkeitsklausel“:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
sogenannte Ewigkeitsklausel (Artikel 79, Absatz 3) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Fragt sich nur, ob Angela Merkel davon noch nie etwas gehört hat.
PS: Das abgebildete Bild von Angela Merkel entstammt wieder den Politiker Sammelbildchen von Harald Schmidt (siehe diesen Beitrag).
Offenbar noch nicht. ;-)
Naja oder sie hat derzeit kein Grundgesetz zur Hand ;-D
Ich wäre dafür die Aktion „Ein Grundgesetz für Angi“ ins Leben zu rufen ;-)