Verbot von Google Mail in Deutschland?
Der bekannte Suchmaschinenbetreiber Google bietet seit geraumer Zeit einen Mailservice im Betatest an. Das alleine wäre nichts besonderes – jedoch hat man (ursprünglich) 1 Gigabyte an Speicherplatz angeboten, zwischenzeitlich wurde dieses Angebot sogar auf 2 Gigabyte verdoppelt und bietet damit mehr Platz als eigentlich jeder andere kostenlose Mailanbieter im Netz.
Kein Wunder, dass die Accounts dort sehr begehrt sind – neben dem großen Speicherplatz ist auch die Web-Oberfläche sehr intuitiv gehalten und bietet neben (umstrittener) kontextsensitiver Werbung auch viele weitere Vorteile.
Doch so einfach ist es gar nicht an solche Accounts dran zu kommen, denn man muss von einem anderen Nutzer dazu eingeladen werden – wobei die Tatsache, dass inzwischen jeder ernsthafte Nutzer bis zu 50 Einladungen verschicken kann und sich dieser Pool auch wieder auffüllt, eher dagegen spricht, dass jemand der ein ernsthaftes Interesse an einem solchen Account hat, keinen bekommt (und wer noch keinen hat, der kann hier sein Glück versuchen).
Doch Google hat mit seinem Maildienst in Deutschland einige Probleme.
Angeboten werden eMail-Adressen in der Form name@gmail.com – und da kollidiert anscheinend etwas mit dem deutschen Markenrecht:
Der Betreiber der Website my-g-mail.com ist Inhabe der deutschen Marke „G-mail…und die Post geht richtig ab.“ und hat daraufhin diverse GMail-Einlader abmahnen lassen.
Diese haben bei eBay Einladungen zu GMail versteigert – und daraufhin eine Abmahnung erhalten, da man damit die Markenrechte des Markeninhabers verletzen würde (siehe auch diesen Bericht bei heise.de).
Berechtigte Ansprüche?
Ob diese Ansprüche berechtigt sind, wird wohl ein Gericht zu klären haben. Interessant ist jedoch sicherlich, dass die Domain gemäß whois-Record am 24. August 2004 erstellt wurde – und erste Berichte über Googles Maildienst am 1. April 2004 veröffentlicht worden sind (und von vielen für einen Aprilscherz gehalten wurden).
Wahrscheinlich in Folge dieser einstweiligen Verfügungen hat Google sich entschlossen für Deutschland den Namen GMail nicht mehr zu verwenden und stattdessen den neuen Namen Google Mail zu verwenden. Dennoch werden die Mails weiterhin mit der Domain @gmail.com verschickt, denn bis auf den neuen Namen soll sich für die Nutzer nichts ändern.
Verbot von Google Mail in Deutschland?
Jetzt berichten sowohl Golem als auch heise.de übereinstimmend, dass der Markenbesitzer eine einstweilige Verfügung gegenüber Google erwirkt habe, mit der Konsequenz, dass nicht nur die Bezeichnung GMail in Deutschland (für Google) verboten sei sondern auch deutschen Nutzern keine gmail.com-Adressen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Interessant an dieser einstweiligen Verfügung ist es jedoch, dass inzwischen – gut 14 Tage nachdem diese Verfügung angeblich erwirkt wurde – Google dazu keine Stellung beziehen kann, weil die einstweilige Verfügung dort noch nicht angekommen ist. Weder in den USA noch in Deutschland. Somit kann derzeit über diesen Streit noch nicht weiter berichtet werden – denn Google kann ja erst dann reagieren, wenn die einstweilige Verfügung angekommen ist und ggf. Widerspruch einlegen.
Bis dahin muß man sich fragen, welchen Weg die angeblich erwirkte einstweilige Verfügung genommen hat… anscheinend nicht via my-g-mail.com, denn dort heißt es:
G-mail entwickelt Konzepte und Ideen für den informativen und effizienten Datenaustausch.